#1

Unberechtigte Abmahnung Urheberrecht

in Verbrauchertipps 29.04.2011 15:07
von EarAche • The Undertaker | 2.180 Beiträge

Es kann absolut jeden treffen, der nur einen Zugang zum Internet hat und diesen auch nutzt:

Eines Tages flattert eine zehnseitige oder noch umfangreichere Abmahnung einer Anwaltskanzlei mit hohen finanziellen Forderungen ins Haus, weil man angeblich irgendwo Dateien heruntergeladen haben soll, die urheberrechtlich geschützt waren. Oft auf dem Fuße gefolgt von zig weiteren Aufforderungen anderer Kanzleien, weil es sich um eine sogenannte "Containerdatei" gehandelt haben soll, in der z.B. Songs verschiedener Künstler enthalten gewesen sein sollen, die alle von verschiedenen Rechteinhabern vertreten werden.

Hier gilt leider der Grundsatz: „Schuldig kann sein, wer ins Internet geht, völlig egal, ob er selbst überhaupt ein nicht legales Verhalten an den Tag gelegt hat."

Wie geht das? Zum Beispiel durch eine ungesichertes W-LAN, das von Fremden zu illegalen Downloads missbraucht werden kann. Die derzeitige Rechtsprechung sagt eindeutig, dass jeder Anschlussinhaber selbst dafür verantwortlich ist, sein W-LAN durch Passwortzugang, Verschlüsselung der übertragenen Daten und Zugangsbeschränkung auf den/ die eigenen Computer vor dem Zugriff von aussen zu schützen. Tut er dies nicht, so spielt es zunächst rein rechtlich gesehen keine Rolle, ob der Zugangsinhaber selbst oder etwa ein Fremder unbemerkt Dateien über W-LAN heruntergeladen hat: Horrende Beträge, im schlimmsten Fall bis zu mehreren 10.000 Eur, können zunächst einmal von verschiedenen Kanzleien eingefordert werden, deren lukratives Hauptgeschäftsfeld inzwischen das Abmahnwesen ist. Aber keine Panik:

Was ist zu tun, wenn man unberechtigt eine solche Abmahnung erhält? (Wer tatsächlich selbst Dateien aus dem Web geladen hat, dem bleibt nur die Hoffnung auf einen möglichst preiswerten Vergleich, den ihm ein Anwalt aushandeln sollte.) Vier Punkte sind nach unseren Recherchen aber grundsätzlich zunächst zu beachten, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist:

1. Eine beigefügte Unterlassungserklärung (kurz „UE“) keinesfalls blindlings unterschreiben, denn diese gilt als Schuldanerkenntnis und meist auch als Zahlungsverpflichtung!

2. Die Abmahnung und darin gesetzte Fristen auch nicht ignorieren, sondern sofort zum Anwalt gehen (idealerweise jedoch zu einem Rechtsvertreter, der mit der Materie "Urheberrecht" vertraut ist, Adressen z.B. beim Verein gegen den Abmahnwahn weiter unten). Der Anwalt informiert in einer normalerweise kostenlosen Erstberatung über die verschiedenen möglichen Strategien (und deren eventuelle Kosten). Grundsätzlich aufwändig ist zwar die Beweisführung, dass man den in Frage stehenden Download nicht selbst ausgeführt hat, kann aber dazu führen, dass man eventuell in letzter Konsequenz bei nur geringfügigem geltend gemachtem Schaden gar nicht weiter verfolgt wird - das hängt von den beteiligten Abmahnern bis hin zum zuständigen Gericht ab und kann leider nie mit Sicherheit vorhergesagt werden. (Aber grundsätzlich gilt: Es besteht rechtlich schon noch immer ein Unterschied zwischen aktivem Tun (unerlaubtes Anbieten von Files in einer Tauschbörse) oder einer unerheblichen Rechtsverletzung wie einem ungesicherten W-LAN...)

Auf jeden Fall kann ein Anwalt eine modifizierte UE ohne Schuldanerkenntnis formulieren (eine eventuelle Rechtsschutzversicherung sollte das zahlen) – und das ist wichtig, weil man z.B. bei angeblichen Top 100-Chart-Verstössen (das wäre eine der oben schon erwähnten "Containerdateien") sonst mit hoher Sicherheit noch von zig anderen Anwälten unliebsame Post bekommt, die alle ein Geschäft mit einem entweder komplett untätigen Abmahnungsempfänger oder versehentlich geständigen Sünder wittern.

3. Wenn dies der Auslöser gewesen sein sollte: Sofort das eigene W-Lan sichern (und dieses dann in Hinkunft auch immer abschalten, wenn man es gerade nicht braucht)! Die Sicherung wird in der Beschreibung des eigenen Routers erklärt und ist mehrstufig: Zugang zum Router nur per Passwort, ebenso Zugang zum W-LAN mit gesonderter Kennung, Verschlüsselung der übertragenen Daten einrichten, jeden einzelnen Computer anmelden, der überhaupt Zugang zum W-LAN erhalten darf, Sendeleistung des W-LAN so gering wie möglich bzw. gerade noch nötig wählen, damit man in seinen Räumlichkeiten Empfang hat.

Auf dem eigenen Rechner dazu noch sämtliche Sicherheits-Updates des Betriebssystems stets aktuell halten, eine Firewall aktivieren (diese sperrt bei richtiger Einstellung die Ports, welche für sogenanntes Filesharing benutzt werden könnten) und ein Antivirenprogramm automatisch täglich laufen lassen, denn auch Schadsoftware kann jeden Computer als „Zwischenhändler“ von Dateien nutzen.

4. Keinesfalls sofort an den Abmahner zahlen, denn nur in der Minderzahl der Fälle kommt es tatsächlich zum Gerichtsverfahren, wenn man seine Schuld zu Recht bestreitet und im Falle einer weitergehenden Verfolgung der Angelegenheit eine gewisse Beweisführung anbieten kann. (Quelle einiger der soeben genannten Punkte: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=19&t=35 )

Erste Hilfe: Der Verein gegen den Abmahnwahn

Weil die Abmahnwelle inflationär fortschreitet, lohnt sich für Betroffene zur Erstinformation z.B. der Besuch auf www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de : Unter anderem unter den "Regeln für Abgemahnte" finden sich dort jede Menge Tipps, die man vor dem Gang zum Anwalt bereits gelesen haben sollte, um gleich die Beauftragung eines fachlich gar nicht kompetenten Rechtsvertreters zu vermeiden.

Ein Zitat noch, um Betroffenen etwas Mut auf den Weg mitzugeben: "Panik und Angst ist natürlich ein schlechter Ratgeber. Es ist Teil der Strategie der Abmahner! Sie sollten erkennen: Es handelt sich bei der Abmahnung um ein sehr lukratives Geschäftsmodell, dessen einziges Ziel es ist, durch den Deckmantel der Bekämpfung von Internetkriminalität, mit einfachsten Mitteln schnell und einfach Geld zu verdienen."


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zuletzt bearbeitet 01.05.2011 17:09 | nach oben springen

#2

RE: Unberechtigte Abmahnung Urheberrecht

in Verbrauchertipps 01.05.2011 16:45
von EarAche • The Undertaker | 2.180 Beiträge

Noch ein interessanter Artikel zum Thema - viele Abgemahnte (über 50%!) werden offenbar sogar grundsätzlich schon mal FALSCH ermittelt: www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html


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#3

RE: Unberechtigte Abmahnung Urheberrecht

in Verbrauchertipps 21.07.2011 10:25
von EarAche • The Undertaker | 2.180 Beiträge

Heute, 21.07.11, 21:45 ARD, Thema im Magazin Kontraste:

Unberechtigte Internet-Abmahnungen – Millionengeschäfte mit ahnungslosen Nutzern
www.rbb-online.de/kontraste/naechste_sendung/index.html


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zuletzt bearbeitet 21.07.2011 10:26 | nach oben springen



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